Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Energie Burgenland AG ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website energieburgenland.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.

Wir planen die Mängel der Barrierefreiheit in den nächsten Monaten zu beheben.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Für Videos sind keine Untertitel verfügbar (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)).
  • Nicht alle Inhalte bzw. Bereiche befinden sich in einer Landmark (z.B. Chat und Video Chat) (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • Links unterscheiden sich an manchen Stellen nur durch ihre Textfarbe vom Fließtext (z.B. „Kontakt“, „Gas Notruf“) (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.1 Benutzung von Farbe).
  • Inhalte in der Marginalspalte sind teilweise absolut positioniert und überlappen sich, wenn die Abstände angepasst werden. Die Notrufnummern sind daher nicht gut erkennbar (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.12 Text Abstände anpassbar).
  • Infotexte der Checkbox-Beschriftungen im Tarifchecker sind per Tastatur nicht zugänglich (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1  Tastatur).
  • Der Button "Tarif anzeigen" löst mit Tastatur keine weiterführende Aktion aus (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1  Tastatur).
  • Der Cookie-Dialog  ist nicht als modaler Dialog umgesetzt. Der Tastaturfokus kann somit den Dialog verlassen und auf die im Hintergrund liegenden Seitenelemente gesetzt werden (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus Reihenfolge).
  • Nicht alle verlinkten Bilder sind mit einem entsprechenden alt-Attribut versehen (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)).
  • Cookie-Dialogfenster (Firefox): Die Buttons „nur notwendige Cookies“ und „Alle Cookies zulassen“ haben keinen sichtbaren Fokus-Effekt (Fokus-Effekt in Chrome & Edge vorhanden) (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
  • Eingabefehler bei Datumsfeldern werden nicht immer korrekt abgefangen und kommuniziert (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.1 Fehlererkennung).
  • Der Hinweis auf das erwartete Datumsformat in Formularen, ist nicht mit dem Eingabefeld verknüpft und für Screenreader-NutzerInnen nur bedingt zugänglich (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen).
  • Syntaxfehler: IDs sind mehrfach vergeben und somit nicht eindeutig (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse).
  • Tarif-Checker: Der Slider zur Auswahl der Haushaltsgröße kommuniziert die aktuelle Auswahl nicht an Screenreader-NutzerInnen (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
  • Die Ergebnisse des Tarifcheckers werden per Javascript eingeblendet, die Aktualisierung der Inhalte aber nicht an Screenreader-NutzerInnen kommuniziert (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.3 Status Meldungen).

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

  • PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheits­bestimmungen dar.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungs­relevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
  • Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich
  • Inhalte von Dritten, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheits­bestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu­gäng­lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im April 2021.

Überprüft wurden:

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.energieburgenland.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Energie Burgenland AG
Kasernenstraße 9
A-7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0)5/7770-0
Telefax: +43 (0)5/7770-1900
E-Mail: info@energieburgenland.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren