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REMIT Pflichtmeldungen

Aktuelle Verfügbarkeit der Erzeugungsanlagen

Die Europäische Union hat unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes erlassen, die am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. Gemäß Art. 4 Abs. 1 dieser EU-Verordnung (REMIT) gibt Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG „Informationen in Bezug auf Anlagen, die sich im Eigentum der Energie Burgenland oder eines ihrer verbundenen Unternehmens befinden, effektiv und rechtzeitig bekannt.“ An dieser Stelle werden Informationen veröffentlicht, die die geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeiten von Anlagen zur Erzeugung von Strom dokumentieren.

Anbei die aktuellen Nichtbeanspruchbarkeiten von mindestens 50 MW. Diese werden für die Energie Burgenland Kraftwerke angeführt, sofern sie die letzten 7 Tage oder die folgenden 7 Tage betreffen.

Erzeugung aus Beginn Ende Nichtverfügbare Leistungen Aktualisierung Erstellt am

Gas Notruf   

Störungs- &
Pannendienst
0800 888 9000

Täglich 7:30 - 22:00 Uhr


Pannendienst

Störungs-
& Pannendienst
0800 888 9009

Täglich 0:00 - 24:00 Uhr


Gas Notruf Gas

Notruf 128

Täglich 0:00 - 24:00 Uhr