REMIT Pflichtmeldungen
Aktuelle Verfügbarkeit der Erzeugungsanlagen
Die Europäische Union hat unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes erlassen, die am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. Gemäß Art. 4 Abs. 1 dieser EU-Verordnung (REMIT) gibt Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG „Informationen in Bezug auf Anlagen, die sich im Eigentum der Energie Burgenland oder eines ihrer verbundenen Unternehmens befinden, effektiv und rechtzeitig bekannt.“ An dieser Stelle werden Informationen veröffentlicht, die die geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeiten von Anlagen zur Erzeugung von Strom dokumentieren.
Anbei die aktuellen Nichtbeanspruchbarkeiten von mindestens 50 MW. Diese werden für die Energie Burgenland Kraftwerke angeführt, sofern sie die letzten 7 Tage oder die folgenden 7 Tage betreffen.
Erzeugung aus | Beginn | Ende | Nichtverfügbare Leistungen | Aktualisierung | Erstellt am |
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