Wissenswertes

Rechte, Pflichten etc.

Fragen & Antworten

In diesem Bereich erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
und viele interessante Fakten rund um den Kundenbeirat.

Was genau macht der Energie Burgenland Kundenbeirat? 

Der Kundenbeirat fungiert als Dialogplattform – er vertritt die Interessen der Privatkunden und ist Rat- und Impulsgeber: Die Mitglieder diskutieren und entwickeln Vorschläge, die der Verbesserung der Produkte und Serviceleistungen dienen. Sie informieren darüber, wie Image, Produktqualität, Serviceleistungen, Kommunikationsmaßnahmen und Vertriebsprozesse erlebt werden.
Dieser offene, konstruktive Dialog soll die Kundenorientierung stärken und weiterentwickeln.

Wer kann Mitglied des Kundenbeirats werden?

Für eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat kann sich jede natürliche Person ab 18 Jahren bewerben, die in einem von Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG belieferten Haushalt lebt. Nicht-Kunden und Energie Burgenland Mitarbeiter sowie deren Angehörige sind von der Mitgliedschaft ausgenommen.

Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn das Mitglied nicht mehr Kunde der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG ist.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Energie Burgenland Kundenbeirat?

Die Mitgliederanzahl beträgt 22 Personen.

Für wie lange wird der Beirat bestellt? 

Die Mitgliedschaft ist auf zwei Jahre begrenzt. Danach wird der Beirat neu besetzt. Eine einmalige Wiederberufung ist jedoch möglich.

Welche Rechte und Pflichten hat der Kundenbeirat?

Der Kundenbeirat besitzt ausschließlich beratende Funktion. Die Mitglieder bringen Anregungen, Ideen und konstruktive Kritik ein, beispielsweise im Rahmen der Sitzungen, im OnlineKundenbeiratsForum. Sie sind dem Unternehmen gegenüber loyal und gehen mit den erhaltenen Informationen vertraulich um.

Ist die Mitgliedschaft verbindlich bzw. vertraglich geregelt? 

Die Mitgliedschaft ist verbindlich. Als Mitglied im Energie Burgenland Kundenbeirat unterschreiben alle Beiratsmitglieder eine Geschäftsordnung. In dieser Vereinbarung sind wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen der Energie Burgenland und den Mitgliedern geregelt.

Wie oft und wie lange treffen sich die Mitglieder im Rahmen der Kundenbeirats-Sitzungen? Und wo? 

Der Beirat tagt in der Regel zweimal im Jahr – vorzugsweise vormittags am Standort Oberpullendorf (Ecademy). Der genaue Zeitpunkt wird gemeinsam mit allen Kundenbeiräten im Rahmen der ersten Sitzung in Form einer Abstimmung festgelegt. Je nach Tagesordnung nehmen die Sitzungen etwa fünf Stunden Zeit in Anspruch. 

Ist eine Teilnahme an jeder Kundenbeirats-Sitzung erforderlich? 

Der Kundenbeirat wurde ins Leben gerufen, um einen regelmäßigen Dialog zwischen den Kunden und Vertretern der Energie Burgenland zu führen. Daher ist es wichtig, dass alle Mitglieder an den Kundenbeirats-Sitzungen teilnehmen. Eine zweimalige, unentschuldigte Abwesenheit führt zum Erlöschen der Mitgliedschaft.

Kann man als Nicht-Mitglied eine Sitzung besuchen? 

Nein, die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Erhalten Kundenbeiräte eine Aufwandsentschädigung? 

Die Mitgliedschaft im Kundenbeirat ist grundsätzlich ehrenamtlich, jedoch erhalten die Mitglieder pro Sitzung einen Spesenersatz in der Höhe von 30 Euro.

Wie wird der Kundenbeirat informiert? 

In den zweimal jährlich stattfindenden Beiratssitzungen werden die Mitglieder über den aktuellen Stand der Projekte informiert. Weiters erhalten die Mitglieder laufend Informationen, z.B. über Online-Präsentationsrunden, Newsletter, Info-Mailings, Presseaussendungen, das Kundenmagazin sowie das OnlineKundenbeiratsForum.

Wer kann Themen für den Kundenbeirat vorschlagen? 

Themenvorschläge können seitens Energie Burgenland, der Beiratsmitglieder, aber auch von allen anderen Kunden – per undefinedE-Mail – eingebracht werden. Diese werden gesammelt und im Rahmen der regelmäßigen Beiratstreffen oder im OnlineKundenbeiratsForum diskutiert. Damit ein Thema für die Tagesordnung nominiert werden kann, muss dieses mindestens acht Wochen vor einer Beiratssitzung eingebracht werden.

Wie funktioniert die Bewerbung für eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat?

Bewerbungen können im Rahmen der Neuausschreibung entweder online auf der Energie Burgenland Website oder mittels der Antwortkarte im Kundenbeirats-Folder (dieser liegt rechtzeitig in den Kundencentern auf) erfolgen. Alle Informationen zur Bewerbung werden via Newsletter etc. zeitgerecht kommuniziert.

Wie erfolgt die Auswahl der Kundenbeiräte?

Der Kundenbeirat soll einen repräsentativen Querschnitt der Privatkundenstruktur der Energie Burgenland abbilden. D.h. es wird auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen den einzelnen Regionen, den unterschiedlichen Altersgruppen und den Geschlechtern geachtet. Es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft.